AGB

Sehr geehrter Gast, 

die nachfolgenden Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und
dem Beherbergungsbetrieb. Soweit Ihre Buchung über Kur- und Verkehrsämter, ein
Informations- oder Reservierungssystem oder eine andere Tourismusstelle –
nachstehend „Vermittlungsstelle“ genannt – erfolgt, vermittelt diese als Buchungsstelle
Unterkünfte entsprechend  dem  aktuellen  Buchungsangebot.  Vertragliche 
Beziehungen  entstehen direkt  zwischen  Ihnen  und  dem  Beherbergungsbetrieb. 
Die  nachfolgenden  Bedingungen werden,  soweit  wirksam  einbezogen,  Inhalt  des
zwischen  dem  Beherbergungsbetrieb, nachfolgend  “BHB” abgekürzt und Ihnen
zustande kommenden Beherbergungsvertrages.

Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch. 

1. Abschluss des Beherbergungsvertrages, Stellung der Vermittlungsstelle

1.1  Mit  der  Buchung,  die  mündlich,  schriftlich,  telefonisch,  per  Telefax,  über  das
Internet oder per E-Mail erfolgen kann, bietet der Gast dem BHB, dieser durch die
Vermittlungsstelle  als  Vermittler  vertreten,  den  Abschluss  eines  Beherbergungs-
vertrages verbindlich an.
1.2 Der Beherbergungsvertrag mit dem BHB kommt mit der  Buchungsbestätigung
zustande,  welche  die  Vermittlungsstelle  als  Vertreter  des  BHB  vornimmt.  Sie
bedarf keiner bestimmten Form.
1.3 Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit
aufgeführten  Personen,  für  deren  Vertragsverpflichtungen  der  buchende  Gast  wie
für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonder-
te Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.4 Die Vermittlungsstelle hat ausschließlich die Stellung eines Vermittlers der
gebuchten Unterkunftsleistung.

2. Reservierungen

2.1  Unverbindliche  Reservierungen,  die  den  Gast  zum  kostenlosen  Rücktritt
berechtigen,  sind  nur  bei  entsprechender  ausdrücklicher  Vereinbarung  mit  dem
BHB  oder  der  Vermittlungsstelle  als  Vertreter  des  BHB  möglich.  Ist  eine  solche
Vereinbarung  nicht  getroffen  worden,  so  führt  die  Buchung  nach  Ziff.  1.1  und  1.2
grundsätzlich zu einem für den BHB und den Gast rechtsverbindlichen Vertrag.
2.2 Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast bis zum verein-
barten Zeitpunkt dem BHB oder der Vermittlungsstelle Mitteilung zu machen, falls
die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies
nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht der Vermitt-
lungsstelle. Erfolgt die Mitteilung so gilt Ziffer 1.2 entsprechend.

3. Leistungen und Preise

3.1  Die  vom  BHB  geschuldeten  Leistungen  ergeben  sich  ausschließlich  aus  der
Leistungsbeschreibung  in  der  Buchungsgrundlage  (Prospekt,  Gastgeberverzeich-
nis,  Angebotsschreiben,  Internetseite)  nach  Maßgabe  aller  darin  enthaltenen  Hin-
weise und Erläuterungen.
3.2 Die angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein,
soweit  nichts  anderes  ausdrücklich  vermerkt  oder  vereinbart  ist.  Als  zusätzlich  zu
den  angegebenen  Preisen  zu  bezahlende  Entgelte  kommen  vor  allem  Kurtaxe,
Fremdenverkehrsabgaben,  verbrauchsabhängige  Kosten  (z.B.  bei  Ferienwohnun-
gen  und  Ferienhäusern)  sowie  Vergütungen  für  gebuchte  Zusatzleistungen  in
Betracht.

4. Bezahlung

4.1  Soweit  nichts  anderes  ausdrücklich  vereinbart  ist,  hat  der  Gast  mit  Vertrags-
schluss  (Zugang  der  Buchungsbestätigung  beim  Gast  in  mündlicher,  schriftlicher
oder  elektronischer  Form)  bei  Buchungen,  die  mindestens  14  Tage  vor  dem
Aufenthaltsbeginn erfolgen, innerhalb von 7 Tagen nach Buchung eine Anzahlung
von 10% des Gesamtpreises zu leisten und zwar ausschließlich an den BHB nicht
an die Vermittlungsstelle.  
4.2 Bei Buchungen, die kürzer als 14 Tage vor Aufenthaltsbeginn erfolgen, ist die
Anzahlung sofort zu entrichten. 
4.3 Soweit der BHB zur vertragsgemäßen Leistungsbringung bereit und in der Lage
ist, besteht  ohne vollständige Leistung der, gegebenenfalls bei Ankunft zu bezah-
lenden,  Anzahlung kein Anspruch des Gastes auf Inanspruchnahme der vertraglich
vereinbarten Leistungen.
4.4 Die gesamte Restzahlung einschließlich Neben- und Verbrauchskosten ist am
Tag der Abreise an den BHB zu bezahlen.
4.5  Der  BHB  ist  bei  Aufenthalten,  die  länger  als  7  Tage  dauern,  berechtigt,  Zwi-
schenabrechnungen  für  zusätzlich    insbesondere  vor  Ort    gebuchte  oder  in
Anspruch  genommene  Leistungen  oder  verbrauchsabhängige  Kosten  gemäß  den
vertraglichen Vereinbarungen, vorzunehmen, welche sofort zahlungsfällig sind. 

5. Rücktritt des Gastes

5.1  Es  wird  darauf  hingewiesen,  dass  dem  Gast    unabhängig  von  der  Art  des
Buchungsweges  und  der  Dauer  des  Aufenthalts  -  kein  allgemeines  kostenfreies
gesetzliches  Kündigungs-  oder  Widerrufsrecht  bezüglich  des  abgeschlossenen
Beherbergungsvertrages zusteht.
5.2 Im Falle der Absage oder der sonstigen Nichtinanspruchnahme der gebuchten
Unterkunft  (ganz  oder  teilweise)  bleibt  der  Anspruch des  BHB  auf  Bezahlung  des
vereinbarten  Aufenthaltspreises  einschließlich  des  Verpflegungsanteils,  bestehen.
Der  BHB  hat  sich  eine  anderweitige  Verwendung  der  Unterkunft,  um  die  er  sich
nach Treu und Glauben zu bemühen hat,  und ersparte Aufwendungen anrechnen
zu lassen. 
5.3 Die Rechtsprechung erkennt an, dass die ersparten Aufwendungen vom BHB
wie folgt angesetzt werden können:
Bei Übernachtung         10%
Bei Übernachtung mit Frühstück  20%
Bei Halbpension            30%
Bei Vollpension             40%
des vereinbarten Gesamtpreises.
5.4  Dem  Gast  bleibt  es  vorbehalten,  dem  BHB  nachzuweisen,  dass  höhere  Auf-
wendungen  erspart  wurden.  In  diesem  Fall  ist  der  Gast  nur zur  Bezahlungen  des
entsprechend geringeren Betrages verpflichtet.
5.5  Der  Abschluss  einer  Reise-Rücktrittskosten-  und  Reiseabbruchversiche-
rung wird dringend empfohlen. 
5.6  Alternative 1: Buchungen über das System/die Vermittlungsstelle
Die Rücktrittserklärung ist aus buchungstechnischen Gründen ausschließlich
an die Vermittlungsstelle, nicht an den  Beherbergungsbetrieb zu richten und
sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen. 
Alternative 2: Buchungen direkt beim BHB
Die Rücktrittserklärung ist aus buchungstechnischen Gründen ausschließlich
an den Beherbergungsbetrieb, nicht an örtliche Tourismusstellen, Reisebüros
oder sonstige Stellen zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich
erfolgen.

6. Obliegenheiten des Gastes

6.1 Der Gast ist verpflichtet, dem BHB Mängel der Beherbergungsleistung oder der
sonstigen vertraglichen Leistungen unverzüglich anzuzeigen oder Abhilfe zu verlan-
gen. 
6.2  Die Mängelanzeige ist ausschließlich an den BHB, nicht an die Vermittlungs-
stelle zu richten.
6.3 Ein Rücktritt und/oder eine Kündigung des Gastes ist nur bei erheblichen Män-
geln  zulässig  und  soweit  der  BHB  nicht  innerhalb  einer  ihm  vom  Gast  gesetzten
angemessenen Frist eine zumutbare Abhilfe vorgenommen hat. 
6.4 Ansprüche des Gastes entfallen nur dann nicht, wenn die dem Gast obliegende
Mängelanzeige ohne Verschulden des Gastes unterbleibt oder eine Abhilfe unmög-
lich ist oder vom BHB verweigert wird.
6.5 Die Unterkunft darf nur mit der mit dem BHB vereinbarten Personenzahl belegt
werden. Eine Überbelegung kann das Recht des BHB zur sofortigen Kündigung des
Vertrages und/oder einer angemessenen Mehrvergütung begründen.
6.6 Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Mängeln oder Leistungsstö-
rungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen
und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
6.7  Die  Mitnahme  von  Haustieren,  gleich  welcher  Art,  ist  nur  nach  ausdrücklicher
Vereinbarung  mit  dem  BHB  und,  im  Falle  einer  solchen  Vereinbarung,  nur  im
Rahmen der zu Art und Größe des Tieres gemachten Angaben gestattet.

7. Haftung des BHB und des Vermittlungsstelle

7.1  Die  vertragliche  Haftung  des  BHB  für  Schäden,  die  nicht  Körperschäden  sind
(einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor -, neben – und nachvertraglicher
Pflichten) ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Gastes vom BHB weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wird oder
b) soweit der BHB für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.
7.2 Eine etwaige Gastwirtshaftung des BHB für eingebrachte Sachen gemäß
§§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.
7.3 Der BHB haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen,
die  als  Fremdleistungen  lediglich  vermittelt  werden  (z.B.  Sportveranstaltungen,
Theaterbesuche,  Ausstellungen  usw.)  und  die  ausdrücklich  als  Fremdleistungen
gekennzeichnet sind.
7.4  Die  Vermittlungsstelle  haftet  ausschließlich  für  eventuelle  eigene  Fehler
von ihr und ihren Erfüllungsgehilfen bei der Vermittlung. Für die Erbringung
der  gebuchten  Leistung  selbst  und  eventuelle  Mängel  der  Leistungserbrin-
gung haftet ausschließlich der BHB. 

8. An- und Abreisezeiten

8.1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, steht die gebuchte Unterkunft ab 16 Uhr
des Anreisetages zur Verfügung.
8.1  Bei  einer  Ankunft  nach  diesem  Zeitpunkt  ist  der  Gast  verpflichtet,  den  BHB
hiervon  rechtzeitig  zu  unterrichten.  Unterbleibt  dies,  ist  der  BHB  berechtigt,  die
Unterkunft bei einer Übernachtung 2 Stunden danach, bei mehreren Übernachtun-
gen am Folgetag nach 12 Uhr anderweitig zu belegen. 
8.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Unterkunft am Abreisetag bis 10 Uhr
zu räumen. 

9. Verjährung und Hemmung von Ansprüchen des Gastes

9.1  Ansprüche  des  Gastes  gegenüber  dem  BHB  und/oder  der  Vermittlungsstelle,
gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Rei-
senden aus unerlaubter Handlung - verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich
vorgesehenen Belegungsende.
9.2 Schweben zwischen dem Gast und/oder der Vermittlungsstelle Verhandlungen
über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstän-
de,  so  ist  die  Verjährung  gehemmt  bis  der  Gast  oder  der  BHB,  bzw.  die  Vermitt-
lungsstelle die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Ver-
jährungsfrist  von  einem  Jahr  tritt  frühestens  3  Monate  nach  dem  Ende  der  Hem-
mung ein.

10. Rechtswahl und Gerichtsstand

10.1 Der Gast kann den BHB nur an dessen Sitz verklagen.
10.2  Auf  das  gesamte  Rechts-  und  Vertragsverhältnis  zwischen  dem  BHB  und
Gästen, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben,
findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung 
10.3 Soweit vereinbart ist, dass der Gast den Gesamtpreis nach Aufenthaltsende
am Ort des Beherbergungsbetriebes an diesen zu entrichten hat, ist Gerichtstand
für Klagen des BHB auf Zahlung des Aufenthaltspreises und der Nebenkosten der
Sitz des BHB.
10.4 Ansonsten ist für Klagen des BHB gegen den Gast der Wohnsitz des Rei-
senden  maßgebend,  es  sei  denn,  die  Klage  richtet  sich  gegen  Vollkaufleute,
juristische  Personen  des  öffentlichen  oder  privaten  Rechts  oder  Personen,  die
Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren
Wohnsitz  oder  gewöhnlicher  Aufenthalt  im  Zeitpunkt  der  Klageerhebung  nicht
bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des BHB maßgebend.

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Schleswig-Holstein e.V., 2003