AGB
Sehr geehrter Gast,
die nachfolgenden Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und
dem Beherbergungsbetrieb. Soweit Ihre Buchung über Kur- und Verkehrsämter, ein
Informations- oder Reservierungssystem oder eine andere Tourismusstelle –
nachstehend „Vermittlungsstelle“ genannt – erfolgt, vermittelt diese als Buchungsstelle
Unterkünfte entsprechend dem aktuellen Buchungsangebot. Vertragliche
Beziehungen entstehen direkt zwischen Ihnen und dem Beherbergungsbetrieb.
Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des
zwischen dem Beherbergungsbetrieb, nachfolgend “BHB” abgekürzt und Ihnen
zustande kommenden Beherbergungsvertrages.
Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.
1. Abschluss des Beherbergungsvertrages, Stellung der Vermittlungsstelle
1.1 Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax, über das
Internet oder per E-Mail erfolgen kann, bietet der Gast dem BHB, dieser durch die
Vermittlungsstelle als Vermittler vertreten, den Abschluss eines Beherbergungs-
vertrages verbindlich an.
1.2 Der Beherbergungsvertrag mit dem BHB kommt mit der Buchungsbestätigung
zustande, welche die Vermittlungsstelle als Vertreter des BHB vornimmt. Sie
bedarf keiner bestimmten Form.
1.3 Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit
aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie
für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonder-
te Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.4 Die Vermittlungsstelle hat ausschließlich die Stellung eines Vermittlers der
gebuchten Unterkunftsleistung.
2. Reservierungen
2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Gast zum kostenlosen Rücktritt
berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem
BHB oder der Vermittlungsstelle als Vertreter des BHB möglich. Ist eine solche
Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziff. 1.1 und 1.2
grundsätzlich zu einem für den BHB und den Gast rechtsverbindlichen Vertrag.
2.2 Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast bis zum verein-
barten Zeitpunkt dem BHB oder der Vermittlungsstelle Mitteilung zu machen, falls
die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies
nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht der Vermitt-
lungsstelle. Erfolgt die Mitteilung so gilt Ziffer 1.2 entsprechend.
3. Leistungen und Preise
3.1 Die vom BHB geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus der
Leistungsbeschreibung in der Buchungsgrundlage (Prospekt, Gastgeberverzeich-
nis, Angebotsschreiben, Internetseite) nach Maßgabe aller darin enthaltenen Hin-
weise und Erläuterungen.
3.2 Die angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein,
soweit nichts anderes ausdrücklich vermerkt oder vereinbart ist. Als zusätzlich zu
den angegebenen Preisen zu bezahlende Entgelte kommen vor allem Kurtaxe,
Fremdenverkehrsabgaben, verbrauchsabhängige Kosten (z.B. bei Ferienwohnun-
gen und Ferienhäusern) sowie Vergütungen für gebuchte Zusatzleistungen in
Betracht.
4. Bezahlung
4.1 Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, hat der Gast mit Vertrags-
schluss (Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast in mündlicher, schriftlicher
oder elektronischer Form) bei Buchungen, die mindestens 14 Tage vor dem
Aufenthaltsbeginn erfolgen, innerhalb von 7 Tagen nach Buchung eine Anzahlung
von 10% des Gesamtpreises zu leisten und zwar ausschließlich an den BHB nicht
an die Vermittlungsstelle.
4.2 Bei Buchungen, die kürzer als 14 Tage vor Aufenthaltsbeginn erfolgen, ist die
Anzahlung sofort zu entrichten.
4.3 Soweit der BHB zur vertragsgemäßen Leistungsbringung bereit und in der Lage
ist, besteht ohne vollständige Leistung der, gegebenenfalls bei Ankunft zu bezah-
lenden, Anzahlung kein Anspruch des Gastes auf Inanspruchnahme der vertraglich
vereinbarten Leistungen.
4.4 Die gesamte Restzahlung einschließlich Neben- und Verbrauchskosten ist am
Tag der Abreise an den BHB zu bezahlen.
4.5 Der BHB ist bei Aufenthalten, die länger als 7 Tage dauern, berechtigt, Zwi-
schenabrechnungen für zusätzlich – insbesondere vor Ort – gebuchte oder in
Anspruch genommene Leistungen oder verbrauchsabhängige Kosten gemäß den
vertraglichen Vereinbarungen, vorzunehmen, welche sofort zahlungsfällig sind.
5. Rücktritt des Gastes
5.1 Es wird darauf hingewiesen, dass dem Gast – unabhängig von der Art des
Buchungsweges und der Dauer des Aufenthalts - kein allgemeines kostenfreies
gesetzliches Kündigungs- oder Widerrufsrecht bezüglich des abgeschlossenen
Beherbergungsvertrages zusteht.
5.2 Im Falle der Absage oder der sonstigen Nichtinanspruchnahme der gebuchten
Unterkunft (ganz oder teilweise) bleibt der Anspruch des BHB auf Bezahlung des
vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils, bestehen.
Der BHB hat sich eine anderweitige Verwendung der Unterkunft, um die er sich
nach Treu und Glauben zu bemühen hat, und ersparte Aufwendungen anrechnen
zu lassen.
5.3 Die Rechtsprechung erkennt an, dass die ersparten Aufwendungen vom BHB
wie folgt angesetzt werden können:
Bei Übernachtung 10%
Bei Übernachtung mit Frühstück 20%
Bei Halbpension 30%
Bei Vollpension 40%
des vereinbarten Gesamtpreises.
5.4 Dem Gast bleibt es vorbehalten, dem BHB nachzuweisen, dass höhere Auf-
wendungen erspart wurden. In diesem Fall ist der Gast nur zur Bezahlungen des
entsprechend geringeren Betrages verpflichtet.
5.5 Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten- und Reiseabbruchversiche-
rung wird dringend empfohlen.
5.6 Alternative 1: Buchungen über das System/die Vermittlungsstelle
Die Rücktrittserklärung ist aus buchungstechnischen Gründen ausschließlich
an die Vermittlungsstelle, nicht an den Beherbergungsbetrieb zu richten und
sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.
Alternative 2: Buchungen direkt beim BHB
Die Rücktrittserklärung ist aus buchungstechnischen Gründen ausschließlich
an den Beherbergungsbetrieb, nicht an örtliche Tourismusstellen, Reisebüros
oder sonstige Stellen zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich
erfolgen.
6. Obliegenheiten des Gastes
6.1 Der Gast ist verpflichtet, dem BHB Mängel der Beherbergungsleistung oder der
sonstigen vertraglichen Leistungen unverzüglich anzuzeigen oder Abhilfe zu verlan-
gen.
6.2 Die Mängelanzeige ist ausschließlich an den BHB, nicht an die Vermittlungs-
stelle zu richten.
6.3 Ein Rücktritt und/oder eine Kündigung des Gastes ist nur bei erheblichen Män-
geln zulässig und soweit der BHB nicht innerhalb einer ihm vom Gast gesetzten
angemessenen Frist eine zumutbare Abhilfe vorgenommen hat.
6.4 Ansprüche des Gastes entfallen nur dann nicht, wenn die dem Gast obliegende
Mängelanzeige ohne Verschulden des Gastes unterbleibt oder eine Abhilfe unmög-
lich ist oder vom BHB verweigert wird.
6.5 Die Unterkunft darf nur mit der mit dem BHB vereinbarten Personenzahl belegt
werden. Eine Überbelegung kann das Recht des BHB zur sofortigen Kündigung des
Vertrages und/oder einer angemessenen Mehrvergütung begründen.
6.6 Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Mängeln oder Leistungsstö-
rungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen
und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
6.7 Die Mitnahme von Haustieren, gleich welcher Art, ist nur nach ausdrücklicher
Vereinbarung mit dem BHB und, im Falle einer solchen Vereinbarung, nur im
Rahmen der zu Art und Größe des Tieres gemachten Angaben gestattet.
7. Haftung des BHB und des Vermittlungsstelle
7.1 Die vertragliche Haftung des BHB für Schäden, die nicht Körperschäden sind
(einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor -, neben – und nachvertraglicher
Pflichten) ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Gastes vom BHB weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wird oder
b) soweit der BHB für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.
7.2 Eine etwaige Gastwirtshaftung des BHB für eingebrachte Sachen gemäß
§§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.
7.3 Der BHB haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen,
die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen,
Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die ausdrücklich als Fremdleistungen
gekennzeichnet sind.
7.4 Die Vermittlungsstelle haftet ausschließlich für eventuelle eigene Fehler
von ihr und ihren Erfüllungsgehilfen bei der Vermittlung. Für die Erbringung
der gebuchten Leistung selbst und eventuelle Mängel der Leistungserbrin-
gung haftet ausschließlich der BHB.
8. An- und Abreisezeiten
8.1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, steht die gebuchte Unterkunft ab 16 Uhr
des Anreisetages zur Verfügung.
8.1 Bei einer Ankunft nach diesem Zeitpunkt ist der Gast verpflichtet, den BHB
hiervon rechtzeitig zu unterrichten. Unterbleibt dies, ist der BHB berechtigt, die
Unterkunft bei einer Übernachtung 2 Stunden danach, bei mehreren Übernachtun-
gen am Folgetag nach 12 Uhr anderweitig zu belegen.
8.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Unterkunft am Abreisetag bis 10 Uhr
zu räumen.
9. Verjährung und Hemmung von Ansprüchen des Gastes
9.1 Ansprüche des Gastes gegenüber dem BHB und/oder der Vermittlungsstelle,
gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Rei-
senden aus unerlaubter Handlung - verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich
vorgesehenen Belegungsende.
9.2 Schweben zwischen dem Gast und/oder der Vermittlungsstelle Verhandlungen
über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstän-
de, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder der BHB, bzw. die Vermitt-
lungsstelle die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Ver-
jährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hem-
mung ein.
10. Rechtswahl und Gerichtsstand
10.1 Der Gast kann den BHB nur an dessen Sitz verklagen.
10.2 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem BHB und
Gästen, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben,
findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung
10.3 Soweit vereinbart ist, dass der Gast den Gesamtpreis nach Aufenthaltsende
am Ort des Beherbergungsbetriebes an diesen zu entrichten hat, ist Gerichtstand
für Klagen des BHB auf Zahlung des Aufenthaltspreises und der Nebenkosten der
Sitz des BHB.
10.4 Ansonsten ist für Klagen des BHB gegen den Gast der Wohnsitz des Rei-
senden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute,
juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die
Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des BHB maßgebend.
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Schleswig-Holstein e.V., 2003

